ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

PRÄAMBEL

TRENDHOLZDESIGN erbringt Dienstleistungen im Bereich Arbeitsvorbereitung, Planung und Konstruktion (insbesondere für Schreinereien) sowie Aufmaßdienstleistungen von baulichen Ist-Situationen. Für sämtliche Leistungen, die TRENDHOLZDESIGN für seine Kunden erbringt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsumfang

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz "AGB") von TRENDHOLZDESIGN - Daniel Geiser gelten für alle Lieferungen und Leistungen von TRENDHOLZDESIGN. TRENDHOLZDESIGN wird ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB tätig. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen von TRENDHOLZDESIGN. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt TRENDHOLZDESIGN nicht an, es sei denn, TRENDHOLZDESIGN hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB von TRENDHOLZDESIGN gelten auch dann, wenn TRENDHOLZDESIGN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden seine Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsanbahnung, Angebote, Vertragsabschluss, Änderungen und Erweiterungen des Auftrags

Angebote von TRENDHOLZDESIGN sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein TRENDHOLZDESIGN erteilter Auftrag ist erst dann verbindlich, wenn entweder der Kunde TRENDHOLZDESIGN schriftlich bestätigt, dass er mit dem von TRENDHOLZDESIGN vorgelegten Angebot einverstanden ist oder TRENDHOLZDESIGN selbst den Auftrag dem Kunden mittels schriftlicher Auftragsbestätigung (per e-Mail, Brief oder Telefax) bestätigt hat. Zahlen- oder Maßangaben in Angebotsunterlagen von TRENDHOLZDESIGN (z.B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen und Dateien) sind nur annähernd gewichts- oder maßgenau, soweit TRENDHOLZDESIGN diese Angaben nicht auf Verlangen des Kunden als verbindlich bestätigt. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge, Datensätze oder andere Unterlagen von TRENDHOLZDESIGN dürfen ohne Zustimmung von TRENDHOLZDESIGN weder vervielfältigt, geändert oder bearbeitet noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen und Daten sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich an TRENDHOLZDESIGN zurückzugeben. Der Kunde stellt TRENDHOLZDESIGN die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Dateien und das sonstige Datenmaterial auf eigene Kosten jeweils rechtzeitig zur Verfügung. Sämtliche für die Leistungen von TRENDHOLZDESIGN erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Freigaben sind vom Kunden zu beschaffen und TRENDHOLZDESIGN rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Änderungen bei dem TRENDHOLZDESIGN erteilten Auftrag - hierzu zählt auch eine Erweiterung des Auftrags - bedürfen für die Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch TRENDHOLZDESIGN (per E-Mail, Brief oder Telefax) und führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Leistungsfristen und zu einer entsprechenden Anpassung der TRENDHOLZDESIGN zustehenden Vergütung.

3. 3D-Aufmaß

Ist TRENDHOLZDESIGN mit der Erstellung eines Aufmaßes - auch 3D-Aufmaßes - beauftragt, leistet TRENDHOLZDESIGN die Aufmaßdaten an den Kunden bzw. an den vom Kunden benannten Dritten weiter. Der Empfänger hat die Daten zu prüfen. Erstellt TRENDHOLZDESIGN aufgrund des Aufmaßes Zeichnungen, Pläne oder sonstige Dokumente, leitet TRENDHOLZDESIGN diese dem Kunden zu Überprüfung und anschließend an dessen Vertragspartner weiter.

4. Arbeitsvorbereitung

5. NC Daten

Die Benutzung der NC Programme setzt die Anerkennung und Beachtung der Sicherheitsbestimmungen und damit verbundenen Regularien voraus. Alle generierten Programme sind sorgfältig zu prüfen. Für die Freigabe der erzeugten NC-Programme ist allein der Anwender bzw. Systemadministrator verantwortlich. Durch den die Verwendung der NC Programme, erklärt der Kunde sich mit den genannten Bedingungen einverstanden.

Erstellt TRENDHOLZDESIGN im Rahmen der Arbeitsvorbereitung Daten zwecks Einspeisung in eine Datenbank oder Ähnlichem, hat der Kunde die von TRENDHOLZDESIGN gelieferten Daten vor Einspeisung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren.

6. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeiten an Dritte übermittelt werden.

7. Vergütung

Die Vergütung von TRENDHOLZDESIGN für beauftragte und erbrachte Leistungen erfolgt entsprechend dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von TRENDHOLZDESIGN. Im weiteren trägt der Kunde die bei TRENDHOLZDESIGN entstehenden Kosten für Anfahrt (Kilometergeld), Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie sonstige Nebenkosten, die TRENDHOLZDESIGN im Zusammenhang mit dem Kundenauftrag notwendigerweise entstehen. Soweit nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen von TRENDHOLZDESIGN zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt). Sämtliche Preise von TRENDHOLZDESIGN verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in jeweils geltender gesetzlicher Höhe.

8. Gewährleistung, Mängel

TRENDHOLZDESIGN verpflichtet sich, den Kundenauftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Bei mangelhafter Leistung ist TRENDHOLZDESIGN berechtigt, die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu erledigen. Ist TRENDHOLZDESIGN mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessener Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, TRENDHOLZDESIGN eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist TRENDHOLZDESIGN auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Abwarten von Fristen und Fristsetzungen durch den Kunden ist entbehrlich, wenn dies dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn TRENDHOLZDESIGN die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat. Die Nacherfüllung gilt nicht schon mit dem zweiten Nacherfüllungsversuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht TRENDHOLZDESIGN während der Nachfrist die Anzahl der Nacherfüllungsversuche frei. Das Recht zum Rücktritt und Schadensersatz anstelle der Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln.

9. Haftungsbeschränkung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit TRENDHOLZDESIGN zwingend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch gegen TRENDHOLZDESIGN wegen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.

10. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von TRENDHOLZDESIGN aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

11. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen TRENDHOLZDESIGN und dem Kunden können nur schriftlich vereinbart werden. Ein Bestätigungsschreiben bezüglich einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenden Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird. Für das Vertragsverhältnis zwischen TRENDHOLZDESIGN und dem Kunden gelten die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von TRENDHOLZDESIGN. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was TRENDHOLZDESIGN und der Kunde gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an den Vertrag eine unzumutbare Härte für eine andere Partei darstellen würde.

Stand 03/2017